Unsere Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen der Firma business-light | Flughafenstr. 73 | 41066 Mönchengladbach
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Firma business-light als Vermieter und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der Firma business-light in Anspruch nehmen (Mieter). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§2 Angebote / Verträge
Angebote der Firma business-light sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Mietverträge bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
§3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt am Tag der Abholung und Endet am Tag der Rückgabe durch den Mieter. Die Abholung und Rückbringung der Mietgeräte erfolgt zu den Öffnungszeiten des Vermieters. Diese sind Werktags Mo – Fr in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§4 Mietzahlung
Die Mietzahlung erfolgt am Tag der Reservierung im Voraus für die vereinbarte Mietzeit
§5 Kaution
Die Kaution beträgt in der Regel das 1,5 Fache der Miete und wird mit der Mietzahlung fällig. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe in unbeschädigtem Zustand der Mietsache wird die Kaution Rückerstattet.
§6 Transport
Der Transport zum Mieter kann auf Wunsch und gegen Aufpreis erfolgen. Die Zeit des Transports ist Mietzeit.
§7 Eigentum
Die vermieteten Geräte bleiben uneingeschränktes Eigentum der Firma business-light. Der Mieter darf über die Geräte nicht Verfügen. Dies bezieht sich insbesondere auf Verpfändungen oder Überlassungen an Dritte.
§8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsache entstehen. Seinem Verschulden steht das seiner Gehilfen, Lehrlinge und sonstigen Beauftragten gleich. Schäden hat er dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, sich jeder Zeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Sache zu Überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.
§9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entsteht, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§10 Übergabe der Mietsache
Der Mieter bestätigt durch ein gesondertes Übergabeprotokoll, daß ihm die vermieteten Sachen in einwandfreiem Zustand übergeben worden sind.
§11 Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma business-light und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Mönchengladbach. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.